GESTÄRKT AUS DER KRISE KOMMEN!

Kompetente Krisenhilfe für Unternehmer

Wir helfen Ihnen dabei, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederherzustellen.

Kostenfreies ​Vorgespräch vereinbaren

So können wir Ihnen jetzt helfen

Liquidität

Status und Planung

Rentabilität

Effizienz und Prozesse

Strategie

für die Zeit nach Corona

Mitarbeiter

Bindung & Entwicklung

Sie wollen als Unternehmen gestärkt aus der Krise kommen?

Vor allem Selbstständige und kleine, mittelständische Unternehmen treffen die Veränderungsprozesse hart, die durch die Corona Pandemie radikal beschleunigt wurden. Nur, wer auf neue Herausforderungen vorbereitet ist und schnell und flexibel reagieren kann, bleibt langfristig wettbewerbsfähig.

Für eine professionelle Unternehmensberatung stehen Selbstständigen, Freiberuflern und KMUs Zuschüsse bis zu 90% vom BAFA zur Verfügung.

Unternehmen, die die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, bietet sich die schnelle und unkomplizierte 50% Förderung für Bestandsunternehmen an. Wichtig: Die zu bezahlende Umsatzsteuer wird in allen Fällen nicht gefördert.

Nutzen Sie die Krise als Turbo und gestalten Sie jetzt die Zukunft Ihres Unternehmens.

Unsere schnelle & kompetente Lösung:

Sichern Sie sich jetzt eine förderfähige Top-Beratung und die Unterstützung von Experten.  Bei Interesse an unserem Beratungsangebot kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Welche Voraussetzungen gibt es?

Bei der Antragstellung müssen u.a. folgende Formalia eingehalten werden:

Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen können frei entscheiden, ob sie ein Informationsgespräch führen möchten.

Die Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet eine Eingangsbestätigung und innerhalb von ungefähr 10 Tagen ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung.

Achtung: Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Als Beginn der Beratung zählt der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.

Im Anschluss an die Beratung erstellen wir den Beratungsbericht, der schlussendlich die Förderfähigkeit des Projektes nachweist.

Zu den Unterlagen, die online eingereicht werden gehören außerdem: Verwendungsnachweisformular, das vom Unternehmer und vom Berater unterschrieben wurde; Formular „De-Miniis-Erklärung“ und EU-KMU-Erklärung, das vom Unternehmer unterschrieben wurde; Bestätigungsschreiben der IHK respektive HWK; Beratungsbericht des Beratungsunternehmens; Rechnung des Beratungsunternehmens; Kontoauszug des Unternehmens als Nachweis der Zahlung des Honorars.

Mehr Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des BAFA

Wir halten Sie
auf dem Laufenden

Wir informieren Sie über Unternehmenstipps und Finanzhilfen für Unternehmen & Selbstständige – besonders während der Corona – Krise

Unser Unternehmertipp:

Jede Krise hat ein Ende und dann geht es in den nächsten Aufschwung. Bereiten Sie sich als Unternehmer/-in jetzt schon auf die neuen Trends, die neuste Technik und Themen vor! Während alle anderen noch diskutieren und lamentieren, packen echte Unternehmer/-innen an und nutzen den Vorsprung, den Sie sich in der Zwischenzeit erarbeitet haben. Prüfen Sie alle Ausgaben! Reinigen Sie Ihre Systeme von überflüssigem Ballast und verschlanken Sie die Prozesse. Besorgen Sie sich nun in der Krise das Wachstumskapital. Putzen Sie Ihre Webseiten und bauen Sie auf die Neuen Medien. Setzen Sie auf Digitalisierung v.a. in der Markterschließung! Lesen Sie sich in die neuen Zukunftsthemen ein. Schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter (auch online) und dann geht es bald aufwärts!

Was erwarten die Geldgeber?

– Die eigenen Bankunterlagen sind auf den neusten Stand zu bringen.
– Jahresabschlüsse 2018 und bestenfalls 2019 sind zu besorgen.
– Wer den Jahresabschluss 2019 noch nicht hat, sollte sich den Status vom Steuerberater feststellen lassen.
– Eine Planung für das Unternehmen und die Mittelverwendung ist notwendig.

Der Staat lässt Sie nicht im Stich:

Die Bundesregierung hat ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für
Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige beschlossen.

Ebenso existiert die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds, um die Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten.
Dieser kombiniert und ergänzt die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das businessconsultingnetwork hat den für Sie passenden Unternehmensberater, um sich genau um Ihr Anliegen zu kümmern

Wir helfen Ihnen umgehend!

Sie haben einen professionellen und stets verfügbaren Ansprechpartner sowie individuelle Betreuung durch ein erfahrenes Team aus Beratern an Ihrer Seite.

Einfach, schnell, unkompliziert & kostenfrei

Stefan Catholy
Sadowastr. 28
12623 Berlin
Deutschland

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Kontakt

Tel.: 030 – 488 29 561
E-Mail: info@stefancatholy.de

Pflicht